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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Registrierung eines Vermieters und Eintragung eines Ferienobjektes
  1. Damit ein Feriendomizil auf Fewo-royal.de und den dazugehörenden Domains angeboten werden kann, muss sich die vermietende Person zuallererst auf fewo-royal.de registrieren.
  2. Alle Pflichtfelder müssen hierzu wahrheitsgemäß und vollständig in dem dafür vorgesehenen Registrierungsformular ausgefüllt werden.
  3. Nach erfolgreicher Registrierung kann sich die verantwortliche Person mit dem Benutzernamen und dem Passwort im Vermieterbereich einloggen und ein oder mehrere Inserat/ e anlegen.
  4. Die vorgegebenen und somit erforderlichen Objektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. Die Pflege des Belegungskalenders ist bei der Präsentation auf Anfrage freiwillig. Bei direkter Onlinebuchbarkeit ist die Pflege verpflichtend.
  5. Nach Eingabe der Daten für ein zu bewerbendes Ferienobjekt werden diese von unserem Team überprüft, bevor eine Freischaltung erfolgen kann.
  6. Die Angabe von verweisenden Internetadressen im Präsentationstext ist verboten. Kontaktangaben wie E-Mail-Adressen und Telefonnummern dürfen nur in die dafür vorgesehenen Felder geschrieben werden, auch sonst dürfen keine Hinweise auf einen direkten Vermieterkontakt gegeben werden, damit Fewo-royal bei der Buchung vom Mieter nicht umgangen wird.
  7. Verlinkungen können auf Anfrage gegen Gebühr geschaltet werden.
  8. Jede Objektpräsentation muss einem einzelnen Ferienobjekt, d. h. der jeweiligen Objektkategorie und einem Ort konkret zugeordnet sein. Bei mehreren Wohnungen in einem Haus muss der ausschließliche und direkte Bezug zu einer einzelnen Einheit gegeben sein, die mit Name oder Nummer zu kennzeichnen ist. Andere Ferienwohnungen des Vermieters dürfen in der Beschreibung nicht erwähnt werden.
  9. Der Verantwortliche hat bei der Gestaltung seiner Präsentation dafür Sorge zu tragen, dass keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte an Fotos, Textbeschreibungen und ähnlichen Inhalten verletzt werden.
  10. Der Vermieter erklärt sich mit der Erstellung des Angebots und der dazu erforderlichen Übermittlung von Daten inkl. der Bilder an Fewo-royal damit einverstanden, dass Fewo-royal diese Informationen in Form des Angebots und jeglicher anderer Form veröffentlicht. Ebenso ist der Vermieter durch Übermittlung der Inhalte an Fewo-royal damit einverstanden, dass die Bilder auch über die Präsentation des Objektes hinaus von Fewo-royal z. B. zu Werbezwecken, in sozialen Medien, als eigene Inhalte und für Werbevideos genutzt und im Zuge dieser Nutzung auch öffentlich zugänglich gemacht und bearbeitet werden. Der Vermieter überträgt Fewo-royal dazu ein einfaches, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Daten und insbesondere den Bildern. Das Nutzungsrecht behält unabhängig von einer Kündigung der Objektpräsentation Gültigkeit. Es kann jedoch unter ausdrücklicher Bezugnahme auf dieses Nutzungsrecht und die Bezeichnung des speziellen Bildes gekündigt werden.
  11. Im Falle einer kostenpflichtigen Erstellung der Präsentation durch Fewo-royal verpflichtet sich der Vermieter, die auf Grundlage seiner Angaben von Fewo-royal erstellte Onlinepräsentation binnen 5 Werktagen nach Mitteilung per E-Mail oder per Telefon, dass die Präsentation im Login einsehbar ist, auf die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen und etwaige Fehler oder Änderungswünsche per E-Mail oder per Post mitzuteilen oder online selbst zu beheben.
  12. Im Falle von wesentlichen Veränderungen, die das Vermietungsobjekt betreffen (z. B. Austausch der bisherigen Einrichtung des Ferienobjektes) oder sonstigen Veränderungen, die für den Mieter von Bedeutung sein können (z. B. einer Baustelle im Objekt, Defekte am Ferienobjekt, etc.), muss der Vermieter dies Fewo-royal schriftlich mitteilen oder nimmt selbst online entsprechende Veränderungen in der Präsentation über den Vermieter-Login vor.
  13. Fewo-royal behält sich das Recht auf eigenmächtige Änderungen in der Objektpräsentation vor (z. B. Texte und Attribute), sofern dies der Objektpräsentation im Sinne einer ordentlichen Darstellung dienlich ist.

 

  • 2 FOLGEN EINES VERSTOßES
  1. Fewo-royal ist bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen des § 1, bei Vernachlässigung der vorgegebenen Pflichten, oder wenn sich der Vermieter mit Zahlung der Provision in Rückstand befindet, berechtigt, ohne Ankündigung das betroffene Ferienobjekt zu sperren.

 

  • 3 GÄSTE-BEWERTUNGEN VON FERIENOBJEKTEN
  1. Im Rahmen eines Bewertungssystems erlaubt Fewo-royal den Mietern, die bereits Ferienobjekte von Fewo-royal vermittelt bekommen haben, eine Bewertung zu vergebenen.
  2. Eine Bewertung wird nach Überprüfung unsererseits freigeschaltet und in Form eines Textes und vergebener Kronen dem entsprechenden Objekt angezeigt.
  3. Der Mieter darf bei der Bewertung ausschließlich wahre Angaben machen, wobei insbesondere Beleidigung, üble Nachrede und Verunglimpfung des Vertragspartners zu unterlassen ist.
  4. Die Bewertung eines Gastes für ein Feriendomizil stellt ausschließlich die subjektive Wahrnehmung des Besuchers dar.
  5. Fewo-royal übernimmt keine Haftung für Bewertungen!

 

  • 4 E-MAIL-ADRESSE

Der Vermieter trägt bei Fewo-royal eine E-Mail-Adresse zur Kommunikation mit Fewo-royal bei der Registrierung ein. Der Vermieter ist für die richtige Eingabe und Funktionsfähigkeit dieser E-Mail-Adresse selbst verantwortlich.

 

  • 5 VERTRAGSSCHLUSS, KÜNDIGUNG
  1. Der Vertrag kommt mit dem Zugang des unterschriebenen Vertragsformulars per E-Mail oder per Post bei Fewo-royal zustande.
  2. Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Frist zu jedem Monatsende schriftlich per E-Mail oder Post gekündigt werden.
  3. Es ist unzulässig, für ein zuvor gekündigtes Objekt eine neue Präsentation anzulegen und diese neu anzumelden, solange es sich bei dieser Neuanmeldung nach Einschätzung von Fewo-royal erkennbar um dasselbe Objekt handelt.

 

  • 6 REICHWEITENERHÖHUNG
  1. Fewo-royal ist berechtigt, verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Reichweite für die Präsentationen der Ferienobjekte zu verfolgen.

 

UNVERBINDLICHE ANFRAGEBUCHUNG (UAB)

  • 7 VERTRAGSSCHLUSS, VAKANZTABELLE
  1. Fewo-royal leitet die unverbindliche Buchungsanfrage als Bote an den Vermieter weiter, welcher dann selbständig den Mietvertrag mit dem Mieter abschließt. Der Mietvertrag kommt dabei später unmittelbar zwischen Vermieter und Mieter zustande, Fewo-royal ist kein Vertreter einer Partei, kein Reisevermittler und hat keinen Einfluss auf die Regelungen des Mietvertrages zwischen diesen Parteien. Es besteht auch keine Beratungsleistung gegenüber dem Vermieter und keinerlei Haftung für die Rechtsmäßigkeit oder Erfüllbarkeit dieses Mietvertrages.
  2. Der Vermieter ist für die zeitlich vereinbarte Schlüssel- und Objektübergabe selbst verantwortlich und zwar in dem Zustand, wie er vertraglich und gemäß der Fewo-royal-Präsentation beschrieben ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, die Rubrik „Belegzeitenkalender“ mindestens einmal pro Monat wahrheitsgemäß zu pflegen, um die Funktion der Belegzeitensuche zu gewährleisten.
  4. Besondere Vertragsbedingungen sind, sofern gewünscht, zwischen Mieter und Vermieter ausdrücklich und eigenständig zu vereinbaren. Dies gilt insbesondere für die Möglichkeit einer Stornierung der Buchung durch den Mieter und die damit verbundene Verpflichtung des Mieters zur Zahlung von Stornogebühren.

 

  • 8 LAUFZEIT, KÜNDIGUNG
  1. Die Präsentation eines Ferienobjektes ist jederzeit kündbar. Es besteht eine zweiwöchige Löschungsfrist.
  2. Auf Fewo-royal können Verlinkungen auf touristisch relevante Webseiten erworben werden (z. B. auf die eigene Vermieterwebseite oder auf Portale und Partner). Diese zusätzlichen Werbemaßnahmen stellen einzelne befristete Laufzeitverträge dar und sind losgelöst von der Objektpräsentation zu betrachten. Die Zahlungen für zusätzliche Werbemaßnahmen sind sofort nach deren Beauftragung fällig.

 

  • 9 KOSTEN, ZAHLUNGSMODALITÄTEN
  1. Die Präsentation eines Feriendomiziles erfolgt momentan dauerhaft kostenlos.
  2. Vorgesehene Kosten werden immer angegeben und dem Portalnutzer verständlich dargeboten.

Lastschriften:

  1. Der Vermieter trägt die Kosten für zurückgegebene/ gebuchte Lastschriften in voller Höhe, soweit der Grund für die Rückgabe der Buchung in seinem Verantwortungsbereich liegt, z. B. bei nicht gedecktem Konto, falschen bzw. veralteten Kontodaten. Hierbei steht dem Vermieter frei nachzuweisen, dass Fewo-royal tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
  2. Die Rückbuchung von Lastschriften ist untersagt, soweit Fewo-royal nicht zuvor benachrichtigt wurde und Gelegenheit gehabt hat, etwaige zu Unrecht eingezogene Beträge zu erstatten. Die Kosten für eine Rücklastschrift zahlt in diesen Fällen der Vermieter.
  3. Fewo-royal behält sich das Recht vor, Lastschriften zusammenzufassen, wenn und soweit sie sich auf dasselbe Mandat beziehen. Der Betrag der so eingezogenen Sammel-Lastschrift ergibt sich aus der Summe der Beträge der zusammengefassten Einzel-Lastschriften.

Ablauf einer Zahlung:

  1. Ein Vermieter bekommt nach erfolgreicher Vermittlung eine ordnungsgemäße Rechnung mit Angabe von Objekt, Zeitraum, Mieteinnahme und fälliger Provision per E-mail oder Post.
  2. Diese ist per Überweisung innerhalb der dort angegebenen Frist auf das hinterlegte Konto zu überweisen.
  3. Weitere Zahlungsbedingungen werden dem Vermieter per E-mail oder Telefon mitgeteilt.
  4. Abweichende Regelungen mit einzelnen Vermietern sind möglich.

 

  • 10 VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSABWICKLUNG
  1. Fewo-royal tritt vorzugsweise als Vermittler und nicht als Vermieter auf. Wir weisen darauf hin, dass wir von Fewo-royal.de nur vermittelnd tätig sind und keine Gewährleistung geben. Für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Ferienwohnung ist ausschließlich der/ die Vermieter/ in zuständig. Eine Vermittlung kommt per Email-Bestätigung zustande. Darin werden Mieter und Vermieter per Email benachrichtigt und können sich nun gegenseitig für eine Abstimmung bezüglich Bezahlung und Schlüsselübergabe (Objektübergabe auf Zeit) kontaktieren.
  1. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Name und Anschrift des Vermieters erst nach Vertragsschluss mitgeteilt werden.
  2. Der Vermieter ist für die zeitlich vereinbarte rechtzeitige Schlüssel- und Objektübergabe selbst verantwortlich, und zwar in dem Zustand, wie er vertraglich und gemäß der Fewo-royal-Präsentation beschrieben ist.
  3. Vermieter sind nach vorheriger Mitteilung gegenüber dem Gast zum Erhalt einer Kaution berechtigt. Ein mögliches Kautionsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande.
  4. Der Vermieter kann das Objekt im Vermieter-Login selbst per Eigenbelegung belegen oder über Dritte anderweitig vermieten.
  5. Die hauptsächliche Dienstleistung von Fewo-royal besteht in der Vermittlung von Mietern mittels der auf dem Portal von Fewo-royal angegebenen Objektpräsentation.

 

  • 11 VERGÜTUNG, ABRECHNUNG AN DEN VERMIETER
  1. Fewo-royal erhält für jede über das System erfolgte Buchung einen allgemein gültigen Prozentsatz (15 % inklusive Mehrwertsteuer) auf Basis des Bruttomietumsatzes und der Kosten für Zusatzleistungen zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. Die Kosten für die Reiserücktritt-Versicherung wird nicht in die Berechnung der Provision einbezogen.
  2. Fewo-royal hat auch im Falle einer Stornierung des Mietvertrages einen Anspruch auf die vollständige Provision in ursprünglicher Höhe (15 % des Bruttomietumsatzes inklusive 19 % Mehrwertsteuer), die auch im Falle einer erfolgreichen Vermietung zu zahlen wäre, sofern Fewo-royal die Stornierung nicht zu vertreten hat. Es wird dann immer abhängig vom Stornierungsgrund entschieden.

 

  • 12 HAFTUNG VON FEWO-ROYAL GEGENÜBER VERMIETERN
  1. Fewo-royal haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vertragsverhältnisses beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit.
  2. Die Haftungsbeschränkung berührt auch nicht die Verpflichtung von Fewo-royal zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages auf deren Einhaltung der Vermieter vertrauen darf.
  3. Fewo-royal weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass die Objektpräsentation zu bestimmten Zeiten beeinträchtigt sein kann, und zwar aus technischen Gründen, aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Vermieters erfolgen, wie z. B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder in Fällen höherer Gewalt.
  4. Fewo-royal wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken.

 

  • 13 DATENSCHUTZ
  1. Mit Hinweis einer jederzeitigen Widerspruchsmöglichkeit, zu richten an: info@fewo-royal.de, behält sich Fewo-royal das Recht vor, Mietangebote per E-Mail zu versenden. Ansonsten werden personenbezogene Daten, welche Fewo-royal erhebt, nur verarbeitet oder benutzt, soweit dies zur Vertragsabwicklung notwendig ist, der Benutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
  2. Es gilt die Datenschutzerklärung in der auf www.fewo-royal.de einsehbaren Version.

 

  • 14 GERICHTSSTAND

Der Gerichtsstand wird gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen in Lübeck vereinbart.

 

  • 15 ÄNDERUNG DER AGB
  1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Vermieter per E-Mail vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben.
  2. Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Vermieter nicht binnen einer Frist von vier Wochen ab der Bekanntgabe schriftlich, auch per E-Mail, Widerspruch erhebt.